Das Thema Behinderung bei Kindern ist sehr komplex und kann von vielen Seiten angegangen werden: Aus einer gesellschaftlichen Perspektive heraus kann die generelle Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen, denen oft mit Mitleid oder Distanz begegnet wird, diskutiert werden. Die unterstützende Perspektive richtet sich insbesondere an Eltern und informiert sie darüber, wo sie finanzielle und praktische Hilfen und Förderungen erhalten. In einem Artikel kann dieses Thema nicht ausführlich genug behandelt werden. Deswegen wird das Thema Kinder mit Behinderung hier nur angeschnitten. Es soll insbesondere darum gehen, Eltern physisch oder psychisch behinderter Kinder einige Anlaufstellen zu vermitteln, an die sie sich bei Problemen oder Fragen wenden können, und die Öffentlichkeit darüber zu informieren, welche Einrichtungen zur Förderung behinderter Kinder es gibt und die allgemeine Einstellung in eine Richtung zu bewegen, in der Kinder mit Behinderung kein Tabuthema mehr sind.
Der Umgang mit behinderten Kindern: Kinder mit Behinderungen sind noch immer ein Tabuthema
Für die meisten Eltern ist die Nachricht, dass ihr Kind behindert auf die Welt kommt oder durch einen Unfall behindert wird, erst einmal ein Schock. Doch meistens lehrt das Leben diese Eltern, mit ihrem Schicksal umzugehen und es wertzuschätzen. Die Eltern lernen, andere Schwerpunkte im Leben zu setzen und sich über Dinge zu freuen, die Eltern gesunder Kinder vermutlich als Katastrophe wahrnehmen würden. Über das Schicksal ihrer Familie hat die Mutter ein Buch mit dem Titel „Lotta Wundertüte“ geschrieben.
Ein behindertes Kind ist für viele erstmal mit der Vermutung verbunden, selbst für immer unglücklich zu werden und auch dem Kind keinen Gefallen damit zu tun, es in ein unselbstständiges Leben zur Welt zu bringen, in dem es für immer auf Pflege und Förderung angewiesen sein und vermutlich nie ein normales Leben führen können wird, ob es nun darum geht, zu laufen, zu sehen, selbst eine Familie zu gründen oder um eine verkürzte Lebenserwartung.
Doch lernen Eltern nicht nur, mit einer Behinderung ihres Kindes umzugehen, sondern auch, ihr behindertes Kind, sein spezielles Verhalten, seine besondere Art, Emotionen zu zeigen und seine Entwicklung, wertzuschätzen.
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Tabuthema behindertes Kind: Ein Leben mit Behinderung bedeutet nicht, dauerhaft unglücklich zu sein
Was besonders im ersten Artikel vor allem deutlich wird, ist, wie stark noch der Tabucharakter über dem Thema Behinderungen schwebt. Dabei wollen Eltern und auch Kinder, sobald sie selber ihre Behinderung wahrnehmen, meistens nur eins: Normal behandelt werden, mit Rücksicht auf ihre Einschränkungen, aber ohne übertriebenes Mitleid. Ein behindertes Kind wird oft nur mit Qualen verbunden. Mit Qualen für die ganze Familie: Die Geschwister, die keine normale Kindheit erleben dürfen, die Eltern, die vor der wohl größten Herausforderung stehen, vor der ein Mensch stehen kann und natürlich für das Kind selber, dem viele Lebensfreuden, die andere Menschen erleben, verwehrt bleiben.
Doch diese Haltung ist den Betroffenen gegenüber nicht fair. Sie leben ein anderes Leben als Menschen, die sich psychisch und physisch der Regel entsprechend entwickelt haben, aber müssen deswegen nicht unbedingt dauerhaft unglücklich sein. Manchmal sind natürlich auch Menschen mit Behinderung unglücklich, mal aufgrund ihrer Behinderung, mal aus ganz anderen Gründen, aus denen jeder unglücklich wäre.
Viele behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene wünschen sich bestimmt hin und wieder, genauso leben zu können wie all die anderen Menschen um sie herum, und sind deswegen traurig. Doch das ist jeder hin und wieder aufgrund von Dingen, die er gerne hätte, aber nicht besitzen kann: Wer in einer kleinen Wohnung lebt und ein kleines Einkommen hat, ist hin und wieder traurig, weil er gerne ein großes Haus mit Garten hätte. Ein Witwe trauert manchmal, weil sie wünschte, ihr Ehemann wäre wieder da. Ein Arbeiter ärgert sich manchmal über seine Arbeit und hätte gerne einen anderen Beruf gelernt und auch viel kleinere, irrelevantere Dinge machen Menschen oft kurz traurig: Gerade nicht dort sein zu können, wo man gerne wäre. Gerade kein Eis essen zu können, weil die Eisdiele geschlossen hat. Ein Konzert zu verpassen, weil es ausverkauft ist.
Doch all dies mindert die Lebensqualität nicht komplett und dauerhaft. Auch Witwen, Menschen mit falschem Beruf und solche, die von Armut betroffen sind, können sich freuen und gut drauf sein und ihre unerfüllten oder unmöglichen Wünsche vergessen und sich darauf konzentrieren, was sie haben. Genauso ist das mit Behinderungen – das sollten Menschen bedenken, wenn sie sich die Frage stellen, ob behinderte Kinder, Jugendliche oder Erwachsene überhaupt glücklich sein können. Ein interessanter Artikel zu diesem Thema ist hier nachzulesen.
Förderung und Unterstützung von behinderten Kindern und ihren Familien
Normal behandelt werden, und doch Rücksicht, Förderung und Unterstützung zu erhalten, das ist der Umgang, den behinderte Kinder und ihre Familien verdienen. Trotz ihrer Behinderung machen die Kinder ihre Eltern glücklich und ihr Leben zu etwas Besonderem – und dennoch ist die Pflege eines behinderten Kindes eine enorme Herausforderung und Belastung. Selbst wenn Eltern psychisch gut damit zurecht kommen, finanziell und was den Zeitaufwand betrifft ist die Behinderung eines Kindes so gut wie immer eine Belastung für Eltern. Ein zehnjähriges Kind können sie auch mal alleine lassen oder haben ein paar Tage für sich, wenn es auf Klassenfahrt ist, doch ein behindertes Kind braucht immer Pflege.
Deswegen gibt es viele steuerliche Vergünstigungen, Organisationen und Einrichtungen, die Eltern mit behinderten Kindern unterstützen.
Steuerliche Vergünstigen für Familien mit behinderten Kindern
Ein Behinderten-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag, den behinderte Menschen erhalten und der nach dem Grad ihrer Behinderung festgesetzt wird. Er steht auch Kindern zu und ist auf die Eltern übertragbar, wenn sie für ihr Kind einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten.
Ab einem Behinderungsgrad von mindestens 45 können Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden dabei außerordentliche Krankheitskosten, Heilkuren, Heim- oder Pflegeaufenthalte. Wer ein hilfloses Kind in seiner Wohnung pflegt, kann die dafür anfallenden Kosten oder eine pauschale Summe von 924 Euro dafür geltend machen.
Frühförderungen
Frühförderungen sind für Eltern von behinderten Babys und Kleinkindern gedacht. Hier werden verschiedene Hilfeleistungen zusammengefasst, angefangen von Beratung über medizinische Hilfen bis hin zur pädagogischen Förderung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet eine Datenbank auf CD-ROM an, auf der alle Frühförder-Einrichtungen in Deutschland zusammengefasst sind. Eltern, die sich informieren möchten, können sich jedoch auch einfach im Bürgerhaus ihrer Stadt erkundigen, dort werden sie bestimmt darüber in Kenntnis gesetzt, wo die nächste Frühförderungseinrichtung sich befindet.
Kindertagesstätten und Kindergärten für behinderte Kinder
Was Kindergärten und Kindertagestätten betrifft, ist der Umgang mit behinderten Kindern noch immer etwas strittig. Lange Zeit gab es Sonderkindergärten nur für Kinder mit Behinderung, doch solche Einrichtungen gehen immer mehr zurück zugunsten der Integration von behinderten Kindern in gewöhnliche Kindergärten und –krippen. Die Erfahrung zeigt, dass das Vereinen von Kindern mit und ohne Behinderung gut funktioniert, weswegen behinderte Kinder, deren Behinderung sie soweit selbstständig sein lässt, dass sie in einer Kinderkrippe zurechtkommen, immer häufiger in ganz gewöhnlichen Gruppen untergebracht werden.
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Sonderschulen
Während im Kindergarten Kinder mit und ohne Behinderung immer öfter in gemeinsamen Gruppen untergebracht werden, sieht das in Schulen anders aus. Hier gibt es für Kinder mit Behinderung, je nachdem, um welche Art von Behinderung es sich handelt, Sonderschulen, in denen ihnen der Lernstoff abgestimmt auf ihre Schwächen beigebracht wird, in einer Sonderschule für Hörgeschädigte Kinder etwa in Gebärdensprache und in einer Blindenschule in Blindenschrift.
Es gibt folgende Förderschwerpunkte in deutschen Sonderschulen:
- Lernen
- Sehen
- Hören
- Sprache
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Autismus
Auch Eltern, die auf der Suche nach der richtigen Sonderschule für ihr Kind sind, sollten sich am besten bei ihrer Stadt erkundigen, von dort werden sie an eine geeignete Adresse weitergeleitet.
Familienentlastender Dienst
Es ist schwierig, Einrichtungen, die sich für die Entlastung von Familien schwerbehinderter Kinder einsetzen, zusammenzufassen, denn sie sind sehr unterschiedlich und gestalten ihr Programm ganz unterschiedlich. Ziel eines familienentlastenden Dienstes ist es, Familien bei der Pflege ihrer behinderten Kinder zu unterstützen und ihnen die Pflege zeitweise auch abzunehmen.
Möglich ist es beispielsweise, Betreuungs- und Pflegehilfen zu sich nach Hause kommen zu lassen, aber auch, Kinder in Einrichtungen abzugeben, wo sie betreut werden. Eltern können dies zum Beispiel in Anspruch nehmen, wenn sie in den Urlaub fahren möchten. Nehmen sie solche Dienste in Anspruch, helfen sie nicht nur sich, sondern auch ihrem Kind, weil sie sich mit frischen Kräften wieder besser um das Kind kümmern können werden. Außerdem lernt das Kind, auch mal von seinen Eltern getrennt zu sein und sich autonom in einer Umgebung zurechtzufinden, die sich außerhalb ihres vertrauten Elternhauses befindet.
Viele Eltern behinderter Kinder wünschen sich, dass ihr Kind normal behandelt wird. Doch das ist auch ein Grund dafür, das Kind selbst nicht zu unterschätzen. Ein Aufenthalt in einer familienentlastenden Einrichtung oder in einer Gastfamilie wird auch für das Kind eine interessante und spannende Erfahrung sein.
Kinderhospiz
Ein ganz ähnliches Prinzip wie familienentlastende Dienste verfolgen Kinderhospize. Sie sind spezialisiert auf Kinder, die unter unheilbaren Krankheiten leiden und deren Lebenszeit verkürzt ist, und insbesondere auch auf deren Familie. Ein Kinderhospiz begleitet die Familien durch diese schwierige Zeit, bietet ihnen nicht nur Unterstützung bei der Pflege und medizinische und therapeutische Hilfe, sondern gibt ihnen auch Raum, um sich zu erholen und zu entspannen. Oft dreht sich das Leben einer Familie, die ein unheilbar krankes oder schwerbehindertes Kind hat, fast komplett um die Krankheit, für Freizeit und Familienglück bleibt kaum Zeit. In einem Kinderhospiz können die Familienmitglieder alle zusammen eine angenehme Zeit verbringen, weil sie ständig betreut und unterstützt werden. Sie können aber ihr Kind auch in einem Kinderhospiz unterbringen, um einen Ausflug zu machen oder in den Urlaub zu fahren. Oft stellt das Kinderhospiz bei Bedarf einer Familie auch Pflegepersonal zur Verfügung, das sie regelmäßig daheim besucht und sich um das Kind kümmert. Kinderhospize legen in der Regel großen Wert auf eine schöne, ruhige Wohlfühlatmosphäre mit Gärten, Tieren und Pflanzen.
Möchte eine Familie die Dienste eines Kinderhospizes in Anspruch nehmen, so bedarf sie einer ärztlichen Verordnung, mit der dann ein Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse gestellt werden kann. Die Krankenkasse übernimmt 95 % der anfallenden Kosten, die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Kurzzeitpflege von maximal 28 Tagen im Jahr und richtet sich nach der Pflegestufe des Kindes. Das Hospiz selbst übernimmt 5 % der Kosten – für gesetzlich Versicherte, die von der Krankenkasse unterstützt werden, ist die Inanspruchnahme eines Kinderhospizes also kostenfrei.