Ihre finanzielle Lage ist eine der Hauptsorgen von Paaren, die sich ein Kind wünschen, jedoch unsicher sind, ob sie diese Herausforderung stemmen können.  Normal- oder Geringverdiener, die über die Runden kommen oder selbst damit oft Probleme haben, geschweige denn große finanzielle Puffer haben, trauen sich oft nicht, eine Familie zu gründen, weil sie Angst haben, ihre Kinder nicht versorgen zu können oder dann gezwungen sind, so viel mehr zu arbeiten, dass sie ihre frisch gebackene Familie gar nicht richtig erleben können. Gewiss ist dies keine unerhebliche Sorge, doch glücklicherweise ist Deutschland, trotz aller seiner Missstände, ein Sozialstaat, der auch und vor allem Eltern finanziell stark unter die Arme greift und zumindest in den ersten Jahren stark zur Existenzsicherung der Familie beiträgt.

Die folgenden wichtigsten Arten staatlicher Hilfen für Familien werden der Reihe nach vorgestellt:

Kindergeld: Wie hoch ist das Kindergeld und wer hat einen Anspruch darauf?

Die bekannteste finanzielle Unterstützung für Familien ist das Kindergeld, das alle Eltern, die in Deutschland wohnhaft sind, erhalten können. Es beträgt 184 Euro für die ersten beiden Kinder, für das dritte Kind 190 und für jedes weitere Kind 215 Euro. Eltern erhalten Kindergeld bis zur Volljährigkeit des Kindes, macht es eine Ausbildung, so besteht sogar bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld. Ist ein Kind arbeitslos, können seine Eltern Kindergeld erhalten, bis es 21 Jahre alt ist.

Eltern müssen jedoch beachten, dass immer nur eine Person kindergeldberechtigt ist. Leben Eltern also getrennt, müssen sie untereinander ausmachen, wer das Kindergeld bekommt und es gegebenenfalls untereinander aufteilen, wenn das Kind in beiden Haushalten gleichermaßen versorgt wird.

Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt

Schwangere Frauen, die erwerbstätig sind, erhalten eine Schutzfrist von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt ihres Babys. Während dieser Frist hat die Frau einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, dessen Höhe abhängig ist von der Krankenversicherung und vom Einkommen.

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Elterngeld: Höhe, Dauer und Anspruch

Ein recht junges Fördermittel ist das Elterngeld, worauf Eltern Anspruch haben, deren Kind nach dem 01.01.2007 geboren wurde. Dasjenige Elternteil, das wegen der Geburt des Kindes aufhört zu arbeiten oder beruflich zumindest kürzer tritt, bekommt ein Jahr lang das Elterngeld, dessen Höhe abhängig ist von seinem Einkommen. Es beträgt zwischen 65 und 67 % des Einkommens, maximal jedoch 1800 Euro. Auf Wunsch können sich Eltern das Elterngeld zwei Jahre lang auszahlen, dann bekommen sie jedoch monatlich nur den halben Betrag des einjährigen Elterngeldes. Es ist unerheblich, welche Art Beruf das Elternteil hatte. Das Elterngeld bekommen Angestellte, Beamte, Selbstständige, jedoch auch Arbeitslose, Studenten und Auszubildende.

Da die drei letztgenannten Gruppen jedoch kein Einkommen haben, bekommen sie das Mindestelterngeld von 300 Euro.

Je nach Anzahl der Kinder kann sich die Höhe des Elterngeldes verändern: Leben mehrere Kinder in der Familie, kann der Elterngeld Geschwisterbonus von zehn Prozent des eigentlichen Elterngeldes beantragt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass entweder ein Kind unter drei Jahre alt ist oder zwei Kinder unter sechs Jahre alt sind. Kommen Zwillinge oder gar Drillinge zur Welt, wird das Elterngeld um 300 Euro pro Kind erhöht.

Das Elterngeld ist eine Art Lohnersatz. Wer nach der Geburt seines Kindes auf Teilzeit weiterarbeitet, hat ebenfalls einen Anspruch auf Elterngeld, jedoch nur, wenn er nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Die Höhe des Elterngeldes wird dann folgendermaßen ausgerechnet: Von der Differenz des Vollzeitgehalts, das die Person vor der Schwangerschaft erhalten hat, erhält sie 67 %.

Da das Elterngeld einen Lohnersatz darstellt, ist es relevant für die Einkommenssteuer. Das Elterngeld selber wird jedoch nicht versteuert. Leider können Elterngeld und Mutterschaftsgeld nicht gleichzeitig bezogen werden.

Sozialhilfe: Zuschüsse für Schwangere

Wird eine Frau, die Sozialhilfe empfängt, schwanger, erhält sie ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Zuschlag von 17 % der regulären Sozialhilfe. Außerdem übernimmt der Staat die Kosten für die Erstausstattung. Jedoch muss die werdende Mutter diese Leistungen unbedingt beantragen, bevor sie etwas kauft. Auch Alleinerziehende bekommen einen Zuschlag zu ihrer Sozialhilfe.

Darüber hinaus gibt es auch weitere Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für besondere Situationen, etwa den Unterhaltszuschuss für Alleinerziehende oder eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes oder des Hartz IV Betrags für arbeitslose Eltern. Werdende Eltern sollten sich in der Familienkasse auf jeden Fall gründlich erkundigen, welche Fördermittel ihnen in welche Höhe zustehen und diese auch unbedingt beantragen, denn diese Beträge sind nicht unerheblich und sind für viele junge Eltern eine große Hilfe.